Qualifikationsmeisterschaft Frankensprint 2023 – Ausschreibung

1. Ziel des Wettbewerbs

Der Frankensprint ist im Jahr 2023 als Qualifikation zu den Deutschen Segelflugmeisterschaften (kleine Klassen) 2024 ausgeschrieben. Die teilnehmende Klasse ist auf die Standardklasse beschränkt.
Er dient damit zur Förderung des Streckensegelfluges, Förderung des Nachwuchses im Leistungssegelflug und der Erlangung von Ranglistenpunkte für die Deutsche Rangliste Segelflug und der IGC-Ranking-List.

Der Wettbewerb ist nicht öffentlich.

2. Veranstalter und Ausrichter

Veranstalter:

Bundeskommission Segelflug im Deutschen Aero Club e.V. Hermann-Blenk-Straße 28
38108 Braunschweig
Telefon 0531-23540-52
Fax 0531-23540-55 E-Mail segelflug@daec.de www.daec.de/segelflug

Ausrichter:

Fränkische Fliegerschule Feuerstein e.V.
Flugplatz, 91320 Ebermannstadt Telefon: 09194 797575
E-Mail: info@edqe.de ICAO-Code: EDQE

3. Termin

21.07.2023 19:00 Eröffnungsbriefing
22.07.2023 – 29.07.2023 Wertungsflüge
29.07.2023 nach dem Wertungsflug Abschlussfeier/Siegerehrung

4. Teilnahmevoraussetzungen:

a) vollständige Anmeldeunterlagen auf der Plattform „Copilot“
b) gültige Segelfluglizenz mit Startart F-Schlepp
c) gültiges Medical
d) gültige Ausübungsvoraussetzungen
e) unter 18jährige: Einverständniserklärung der Eltern
f) ggf. Einverständniserklärung des Eigentümers

5. Gebühren

a) Meldegebühr: 300,00€ pro Flugzeug; Junioren unter 25 Jahren 250,00€
b) Campinggebühr (21.07.2023 – 30.07.2023): 250,00€ pauschal pro Flugzeug
c) Startgebühr: F-Schlepp (max. 600m) 55,00€; Eigenstart 10,00€

6. Grundlagen, Sport- und Betriebsregeln

a) Alle gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen für den Luftverkehr, die die Meister- schaften betreffen sowie die Satzung des DAeC und die SBO.

b) Sporting Code, Sektion 3, Klasse D der FAI in der aktuellen Ausgabec) Wettbewerbsordnung für Segelflugmeisterschaften der Bundeskommission Segelflug in der vom Vorstand der Bundeskommission für gültig erklärten Fassung. Weitere Änderungen der Wettbewerbsordnung, die auf Beschlüssen der Bundeskommission Segelflug im DAeC beruhen und für diese Meisterschaft rechtswirksam sind, werden bis spätestens zum jeweiligen Eröffnungsbriefing bekannt gegeben.

d) Diese Ausschreibung des Veranstalters und ggf. Anlagen/Nachträge.

e) Die ausrichterspezifischen Anlagen, die auf der Website des Ausrichters veröffentlicht werden. Hier werden Informationen zu lokalen Besonderheiten wie Unterkünfte, Versorgung, Startart, An-/Abflugverfahren und weitere Kosten veröffentlicht.

f) Die Ausführungsbestimmungen des Ausrichters.

g) Die Festlegungen der Wettbewerbsleitung im Eröffnungsbriefing, die für die gesamten Meisterschaften gelten sowie die Festlegungen der Wettbewerbsleitung im täglichen Briefing.

h) Die jeweils aktuelle Anti-Doping-Ordnung des DAeC (ADO), die Bestandteil dieser Ausschreibung ist und damit der nationale Anti-Doping-Code.

i) Die technische und Dokumenten-Kontrolle, die Teilnahme am Eröffnungsbriefing, an den täglichen Briefings und der Siegerehrung sind Pflichtveranstaltungen für alle Teilnehmer. Die Meisterschaften finden gem. SWO ohne Reservetag statt.

Die Verantwortlichkeit aller teilnehmenden Piloten zur Einhaltung der Anti-Doping-Regeln bleibt auch mit dieser Information unberührt.

7. Klassendefinition

Die Klassendefinition richtet sich nach der Wettbewerbsordnung für Segelflugmeisterschaften (SWO 2.1.). Es gelten die Indexlisten gem. Sporting Code, Sektion 3, Annex A, IGC PROCEDURES FOR HANDICAPPED CLASSES in der aktuellen Ausgabe.

Ein Segelflugzeug, das unterhalb des niedrigsten Indexes auf der jeweiligen gültigen Index-liste einzustufen ist, wird mit dem niedrigsten Index der Liste gewertet.

8. Haftung und Rechtsweg

Der Teilnehmer/verantwortliche Luftfahrzeugführer erklärt mit Abgabe der Meldung, dass er – außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auf alle Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter und dem Ausrichter sowie deren Organen und Erfüllungsgehilfen verzichtet. Dieser Verzicht gilt nicht so weit und in der Höhe, als ein Versicherer einen Anspruch anerkennt und begleicht.

Der Teilnehmer erklärt ferner für sich und seine Mannschaft, dass er die Vorschriften der Ausschreibung in allen Punkten verstanden hat und anerkennt.

Soweit der Teilnehmer mit einem in fremdem Eigentum stehenden Flugzeug am Wettbewerb teilnimmt, erklärt der Eigentümer des Flugzeuges, dass er mit der Haftungsbeschränkung für Ansprüche wegen eines Schadens an seinem Flugzeug einverstanden ist. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

9. Platzbriefing

Wir bitten um aufmerksames lesen des Selbstbriefings, das wir für den Betrieb am Feuerstein als bekannt voraussetzen.

Wir danken für die Unterstützung


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