Neue Luftraumstruktur Bamberg

Safety/ Awareness Letter der FFF
– neue Luftraumstruktur im Bereich Hassfurt, Bamberg, Burg Feuerstein

EDQA Bamberg

In Zusammenhang mit Einrichtung eines An- und Abflugverfahrens unter Instrumentenflugregeln (IFR) am Sonderlandeplatz Bamberg-Breitenau (EDQA), erhält der Flugplatz Bamberg eine RMZ und die damit einhergehende Absenkung des Luftraums
Klasse E.

Die DFS hat mit den NfL I Nr. 2021 1 2308 und Nr. 2021 1 2309 die nötigen Informationen publiziert.
Aufnahme des IFR-Flugbetriebs in Bamberg ist zum 02.12.2021 geplant.

Berechtigterweise kommen nun die Gedanken auf:

  • RMZ ist mir doch klar!
  • Luftraum Klasse E ist mir auch bewusst!
  • Wozu die Aufregung diesbezüglich?

Das Interessante an der Einführung der RMZ und des abgesenkten Luftraum E im Bereich Bamberg ist, dass wir am Feuerstein davon direkt betroffen werden. Besonders bei Abflügen in Richtung Westen!

Das Konstrukt RMZ

Die RMZ – Radio Mandatory Zone – ersetzt in Deutschland seit einigen Jahren den
Luftraum F. Durch Einrichtung der RMZ ist IFR-Flugbetrieb an unkontrollierten Flugplätzen ohne größeren Aufwand möglich.
Wie im Namen der RMZ versteckt ist, gilt in diesem Bereich des deutschen Luftraums „Funkpflicht“.
Vor dem Einflug in eine RMZ ist die Flugleitung des jeweiligen Flugplatzes auf der veröffentlichten Frequenz 123.440 MHz zu rufen und die Absicht des eigenen Flugwegs durch die RMZ mitzuteilen. Diese Verpflichtung trifft VFR wie IFR gleichermaßen.
Im Anschluss daran ist für den Zeitraum des Fluges innerhalb der RMZ Hörbereitschaft zu halten. Auch wenn der Flugleiter nicht antwortet, sind innerhalb der RMZ, sowie vor Einflug und bei Ausflug in, bzw. aus der RMZ Blindsendungen zu übermitteln. Gegebenenfalls erfolgt die Koordination mit anderen LFZ in der eigenen Umgebung zwischen den Luftfahrern direkt.
Dies dient der Situational Awareness!
Besonders im Falle von IFR An-/Abflügen besteht so die Möglichkeit die anderen Teilnehmer am Luftverkehr innerhalb der RMZ, inklusive des IFR-Verkehrs, ein Bild der Verkehrslage zu geben und aufeinander aufmerksam zu machen. Speziell die unter IFR anfliegenden Luftfahrzeugführer sind mit einer Vielzahl an Aufgaben während des Anfluges beschäftigt und haben erschwerte Bedingungen im Bereich der Luftraumbeobachtung neben den eigentlich fliegerischen Aufgaben eines IFR-Anflugs.

Weiter ist zu wissen, dass innerhalb der RMZ die Anforderungen bzgl. der Sichtminima, denen des Luftraum G unter 1000ft AGL entsprechen. Somit dürfen wir dort unter ständigem Funkkontakt innerhalb der RMZ mit 1,5 Km Flugsicht, Erdsicht, max. 140 KIAS und frei von Wolken fliegen. Unser Flug ist also ohne wirklichen Abstand zu den Wolken vollkommen legal. Zeit für ein Ausweichmanöver bei Annährung eines IFR Verkehrs an einen VFR Verkehr ist somit so gut wie nicht gegeben. Umso wichtiger ist die richtige Handhabung der RMZ und ihrer Verfahren zur Hörbereitschaft und Kontaktaufnahme am Funk.

Neben der Verpflichtung zur Hörbereitschaft am Funk, sowie den niedrigen Anforderungen an die Sichtminima bringt jede RMZ eine Absenkung des Luftraum Klasse E auf 1000ft AGL mit Radius von mind. 5 NM mit sich.

Absenkung Luftraum E im Bereich Bamberg

Wie oben genannt, wird der Luftraum E um eine RMZ mit einem Radius von mind. 5 NM auf 1000ft AGL abgesenkt. Der Flugplatz Burg Feuerstein ist von dieser Absenkung nicht unmittelbar betroffen, jedoch beginnt ab dem 02.12.2021 der Luftraum E ca. 2 NM westlich EDQE bereits in 1000ft AGL.

Was heißt das für uns?

Westlich unseres Flugplatzes fällt das Gelände recht stark ab. Somit fällt auch die Untergrenze des Luftraum E entsprechend ab.
Als Beispiel: Hirschaid, knapp unterhalb unseres Flugplatzes liegt auf 813ft AMSL. Somit beginnt der Luftraum E oberhalb Hirschaid bereits in 1813ft AMSL. Die Elevation von Burg Feuerstein beträgt 1662ft AMSL. Fliegen wir also bei marginalen Wetterbedingungen in Richtung Westen ab, so sind wir bereits nach wenigen Sekunden Steigflug nach ca. 2NM im Luftraum E und haben die dort benötigten Sichtminima und Wolkenabstände einzuhalten.
Können wir die Sichtminima im Luftraum E nicht einhalten, dürfen wir den Flug nicht durchführen, bzw. fortsetzen.

Als Reminder:
Im Luftraum E benötigen wir 5 Km Flugsicht, 1,5 Km Abstand zur Wolke horizontal und 1000ft vertikaler Abstand.

Unsere Flugplanung in Richtung Westen wird somit um einen entscheidenden Punkt erweitert: Wir müssen uns Gedanken hinsichtlich der Sichtminima im Luftraum E machen.

Besonders bei tiefer Basis und/oder schlechten Flugsichten wird uns die Absenkung des Luftraum E vermehrt beschäftigen.

Noch einmal sei hier erwähnt, dass ein IFR Flug völlig legal „aus den Wolken“ kommt.
Genau für diesen Fall gibt es die vorgeschriebenen Wolkenabstände! Schließlich muss es dem IFR Flieger möglich sein, wenn er sich plötzlich im „VFR- Gebiet“ wiederfindet entsprechend Luftraumbeobachtung zu betreiben und auch auszuweichen.
So muss z.B. eine IFR Motormaschine den Segelfliegern „Vorflug“ gewähren. Das kann er aber nur, wenn er auch die Chance bekommt, diesen zu sehen.


Daher die eindringliche Bitte: Haltet den Wolkenabstand ein, es ist in Euerem eigenen Interesse! Auch die Segelflieger…

(c) DFS – vielen Dank für die Nutzungsfreigabe